Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 76473, Iffezheim, L 75, zwischen B 500 und Badener Straße, in Fahrtrichtung Rastatt um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurden 150,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rastatt erlies Bußgeldbescheid
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