Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dannau, L 55, Schule/KiGa, Richtung B 430 mit 27 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 57 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Plön übersandte Zeugenfragebogen
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