Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, A 59, km 028,210, RF Königswinter begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed 127 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Zeugenfragebogen
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