Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Freiburg, B 31, Ost Kappel wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 107 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Freiburg übersandt.
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