Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Oberhausen, auf der Konrad-Adenauer-Allee, FR Süden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Traffiphot-S stationär 87 km/h. Bußgeldbescheid über 160,00 € und 1 Monat Fahrverbot wegen wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen von min. 26 km/h innerhalb 1 Jahres erhalten.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen
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