Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Chemnitz, Augustusburger Straße, i.H. Spürweg, FR Erdmannsdorf die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit PoliScan FM1 mit Foto ergab 98 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr.5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Formular Anhörung
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