Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gem. Bad Sachsa, B 243n, Höhe Abfahrt Bad Sachsa, Abs. 25, St 0,1, Rtg. Mackenrode wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 98 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Vitronic PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.

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