Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rehlingen, A 8, Höhe PP Niedmündung, Rtg. Saarlouis mit 28 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Das Lasermessverfahren mit LEIVTEC XV3 dokumentierte mit Foto 88 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Zeugenfragebogen
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