Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 50259, Pulheim, B 59, Abs. 10, km 0,4, Rtg. Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 90 km/h, 98 km/h durch Messung mit ESO Einseitensensor ES8.0 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Zeugenfragebogen
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