In der Gemeinde Nieder-Olm, auf der A 63, Höhe Abfahrt Nieder-Olm (Nord), FR Alzey wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Vitronic PoliScan Speed 88 km/h.

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Speyer übersandte Anhörungsbogen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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