Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Mannheim, auf den Luisenring, unterhalb Brückenbauwerk, Kurt-Schumacher-Brücke, Richtung Parkring. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Leivtec XV3 78 km/h, Frontfoto liegt vor.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim
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