Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 13.02.2016 in Stadtilm, Ortsdurchfahrt, B 87 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 28 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung, Foto. Bußgeld 100,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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