Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 6,6, in FR Leipzig mit 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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