Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der BAB 1, bei km 406,750, Rheinbrücke, Strommitte, in Fahrtrichtung Dortmund die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 129 km/h bei zulässigen 100 km/h durch Radarmessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h und führte zur Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Zeugenfragebogen

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