Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nottuln, BAB 43, km 82,400, FR Münster die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Vitronic PoliScan mit Foto ergab 109 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld übersandte Zeugenfragebogen
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