Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Leipzig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 120 km/h 149 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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