In Zwönitz, S 258 Umgehung, auf der Stollberger Straße, Nähe Milchviehanlage, zw. Zwönitz und Stollberg, FR Stollberg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Leivtec XV3 und Frontfoto 79 km/h.

Aktenführende Bußgeldstelle Erzgebirgskreis übersandte Zeugenfragebogen

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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