Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 05.06.2016 in Leonberg, auf der BAB 8, km 213,897, Karlsruhe-München und führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit TraffiStar S330 und Foto 109 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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