Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Callenberg, OT Langenberg, Am Am Fichtenthal, i. H. Bushaltestelle, Fahrtrichtung Limbach-Oberfrohna mit 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 80 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung wurde von  Bußgeldstelle Landkreis Zwickau übersandt.

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