Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Abschn. 251, km 0,775, B5/ BAB 10 AS Spandau, in FR Werder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei zulässigen 60 km/h. Durch Lasermessung mit PoliScan wurden 90 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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