Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 75328, Schömberg, Liebenzeller Str. Wendeplatz FR Bad Liebenzell außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 70 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Calw übersandte Vordruck Anhörung

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