Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 18.03.2016 in Penzing, auf der A 96, Richtung Lindau, Abschnitt 780, km 3,4990 . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Verkehrskontrollsystem VKS3 150 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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