Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemeinde Schellerten-Wendhausen, auf der A 7, bei km 184,9, RF nord. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES3.o 110 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim
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