Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rostock, An der Stadtautobahn, B 103 die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lichtmessverfahren und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 61 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte Vordruck Anhörung des Betroffenen

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