Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, au0erhalb geschlossener Ortschaften wurde in Völklingen, A 620, Höhe AS Geislautern, Rtg. Saarlouis mit 31 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 131 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM 1 mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandt.

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