Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 32457, Porta Westfalica, B 61, Abs. 99,1, km 2,550, ca. 100 m vor Kreuz B 65 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 31 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 131 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Zeugenfragebogen
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