Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Weiterstadt, auf der A 5, bei km 514,5 FR Basel wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 131 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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