Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 168,7, in FR Hamburg mit 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed,
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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