Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 332,7, FR Süden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 130 km/h, 162 km/h durch Messung mit Lasergerät, Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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