Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Öhringen, BAB 6, km 661,400, Mannheim-Nürnberg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 152 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 32 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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