Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herten, auf der BAB 2, km 449,360, FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 132 km/h mit Vitronic PoliScan. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Vordruck Anhörung
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