Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 52388, Nörvenich-Eggersheim, B 477, Abs. 25, km 4,1-4,4 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 102 km/h durch Messung mit Einseitensensor ES8.0. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Vordruck Anhörung

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