Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, K 9657, Südt., Höhe Metro, in Ri. Osten mit 32 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von übersandt.
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