Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 05.07.2016 in Weil der Stadt, auf der Hausener Straße, L 1182, mit 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Leivtec XV3 digital dokumentierte mit Beweisfoto 82 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Böblingen
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