Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 21.01.2016 auf der BAB 10, Abschn. 251, km 0,775, Auffahrt Spandau, zur BAB 10, in FR AD Werder. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 92 km/h durch Lasermessung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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