In Öhringen, BAB 6, km 661,400, Mannheim-Nürnberg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 ergab 152 km/h, bei zulässigen 120 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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