Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung, stat. Messsystem mit Foto, 143 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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