Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadthagen-Bruchhof, B 65, Brückeb. Str., ggü. Hs. Nr. 14, FR Stadthagen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 33 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit GATSO GTC-GS 11 mit Foto ergab 83 km/h
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg übersandte Zeugenfragebogen
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