Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Stendal, OT Buchholz, Hauptstraße 20. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto 83 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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