Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Freital, auf der Dresdener Straße, Höhe Haus Nr. 296, in Richtung Tharandt um 33 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Videobandaufzeichnung, Foto, erhöhtes Bußgeld: 200,00 € wegen Voreintragung im Fahreignungsregister, 2 Punkte
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Freital
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