Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mehren, auf der BAB A 1, AD Vulkaneifel, Gem. Mehren, bei km 80,230, Rtg. Saarbrücken um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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