In Schneverdingen, L 170, Ortsdurchfahrt Lünzen, VR Zahnenden wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 33 km/h überschritten. Gemessen wurden 83 km/h bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll der Geschwindigkeitsmessung und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Fragebogen zur Fahrerermittlung
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