Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Braunsbedra, Stadt Braunsbedra, Frankleben, A 38, bei km 167,000, Ri. Leipzig ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 154 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.
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