Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 113, km 8,5, in FR Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 114km/h, bei zulässigen 80 km/h, um 34 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor und Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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