Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 53945, Blankenheim, L 115, Abzweig Rohr, BAB A 1 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 34 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät LEIVTEC XV 3 wurden 104 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandte Zeugenfragebogen
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