Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F-Basel ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 154 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3 D Messung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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