Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 7, Gemarkung Laubach bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, linke Spur. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit TRAFFIPAX, TraffiStar S 330 134 km/h. Bußgeldbescheid über 120,00 € Bußgeld wurde erlassen.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen
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