Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Potsdam, Hans-Thoma-Straße, Ecke Leiblstr., Ri. Gutenbergstr. die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 35 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit Poliscan mit Foto ergab 65 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Potsdam übersandte Vordruck Anhörung
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