Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Niederaula, auf der A 7, in Höhe km 525,990, Fulda- Kassel ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 135 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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