Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Warberg, Rhoder Straße, Baustelle, Ortsausfahrt begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO Einseitensensor mit Tatfoto 85 km/h.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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